Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Hinweisgebern einen gewissen Schutz vor Verfolgung und Strafverfolgung bieten. Um dieses Gesetz umzusetzen, ist es wichtig, dass Organisationen entsprechende Richtlinien und Verfahren einführen. Zudem müssen alle Mitarbeiter über das Gesetz und die Richtlinien informiert werden.
Organisationen sollten auch einen Ansprechpartner benennen, an den sich Hinweisgeber wenden können. Dieser Ansprechpartner sollte vertraulich mit den Hinweisen umgehen und sicherstellen, dass die Hinweisgeber anonym bleiben. Online kann man sich sehr ausführlich über die
Whistleblower Richtlinie informieren. LG